27 Abs. 3 BewD mit Unterschriften von Nachbarn bei der Gemeinde ein. Das Bauvorhaben beschrieb er wie folgt: «Im Garten wird beim Zaun das Mittelelement entfernt und (…) mit Thuja-Bäumen ersetzt. Ebenfalls werden über die Seitenelemente gemeine Liguster hängen gelassen. […] (Noch nicht definitive Pflanzenwahl).» Die Beschwerdeführenden 1 und 2 hatten auf dem Formular der Zustimmungserklärung festgehalten, dass sie mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden seien. Sie begründeten dies auf einem Beiblatt und forderten die Entfernung der beiden Sichtschutzwände.8