3. Mit E-Mail vom 26. Oktober 2021 informierte der Beschwerdegegner die Gemeinde, dass sie das mittlere Element der Sichtschutzwand − wie besprochen − entfernt hätten. Dazu reichte er eine Fotomontage ein, wonach die Lücke zwischen den beiden verbliebenen Sichtschutzelementen mit Sträuchern (Thuja) bepflanzt würde.6 Die Gemeinde schlug andere Pflanzen vor und forderte ihn auf, die Eingabe zu präzisieren und samt Zustimmungserklärungen der Nachbarn einzureichen.7 Am 3. August 2022 reichte der Beschwerdegegner die Fotomontage «Anpassung Zaun, 26.10.21/29.11.21» und das Formular Zustimmungserklärung nach Art. 27 Abs. 3 BewD mit Unterschriften von Nachbarn bei der Gemeinde ein.