Die Gemeinde gab dem Beschwerdegegner und seiner Ehefrau dazu das rechtliche Gehör und empfahl eine gemeinsame Besprechung vor Ort. An der Besprechung schlug die Gemeinde dem Beschwerdegegner und seiner Frau vor, das mittlere Sichtschutzelement zu entfernen und dort eine Bepflanzung vorzunehmen, die auch die Aussenseite der Sichtschutzwand bedecken würde. Der Gemeinde müsse ein entsprechendes Gesuch samt Zustimmung der Nachbarn eingereicht werden.5