Das deckt sich mit dem Bericht «Lärmreduktion bei Luft/Wasser-Wärmepumpenanlagen» des Bundesamts für Energie (BFE).52 Danach sind Pflanzen bezüglich der Schallausbreitung vollständig durchlässig und haben lediglich eine optische Wirkung. Die Pflanzung einer immergrünen Hecke würde sich demzufolge als ungeeignete Massnahme erweisen und fällt als Emissionsbegrenzungsmassnahme gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip ausser Betracht. Weitere Ausführungen zu einer allfälligen Hecke, namentlich zur wirtschaftlichen Tragbarkeit, erübrigen sich damit.