Lärmschutznachweis nicht als Lärmschutzmassnahmen berücksichtigt werden. Auch werden in der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit weder Gebüsche noch Hecken als wirkungsvolle Lärmschutzmassnahmen genannt.51 Grund dafür ist, dass die Abschirmwirkung von Pflanzen oder Sträuchern vernachlässigbar klein ist. Das deckt sich mit dem Bericht «Lärmreduktion bei Luft/Wasser-Wärmepumpenanlagen» des Bundesamts für Energie (BFE).52 Danach sind Pflanzen bezüglich der Schallausbreitung vollständig durchlässig und haben lediglich eine optische Wirkung.