Indessen sind solche Lärmschutzmassnahmen mit hohen Mehrkosten verbunden und baulaufen sich wie ein vergleichbarer Fall der BVD zeigt auf Beträge von über CHF 10 000.00.49 Die Baukosten der Anlage, die im Baugesuch mit CHF 55 000.00 beziffert sind, würden sich somit mindestens um rund 18 Prozent verteuern. Vor diesem Hintergrund ist die wirtschaftliche Tragbarkeit einer Lärmschutzwand oder Schalldämmhaube als emissionsreduzierende Massnahmen von vornherein zu verneinen, zumal nach der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit für weitere technische und bauliche Massnahmen bereits Kosten von mehr als einem Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpen-Anlage als unverhältnismässig gelten.50