e) Weiter ist hier zu berücksichtigen, dass an der Südfassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden (J.________gasse 54) der berechnete hörbare Schalldruckpegel nachts 24.1 dB(A) beträgt. Nach den Erfahrungen des AUE liegt der Umgebungslärm in ruhigen Wohnzonen, wie das hier der Fall ist, nachts zwischen ca. 28 bis 35 dB(A).46 Demzufolge ist bei der Platzierung des Aussengeräts am geplanten Standort der Schall beim Wohnhaus der Beschwerdeführenden kaum mehr hörbar. Denn die Umgebungsgeräusche in der Nacht überlagern den hörbaren Schallpegel von 24.1 dB(A) deutlich.