b) Die Beschwerdeführenden bringen besonders vor, eine Verschiebung in Richtung Süden hätte höchstens geringe Mehrkosten zur Folge und würde eine Reduktion der Immissionen bewirken. Gemäss dem Lärmschutzrechner der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz bewirke jeder zusätzliche Meter Abstand eine Reduktion von 0.6 dB bis 0.5 dB. Auch vertreten die Beschwerdeführenden die Meinung, die Pflanzung einer immergrünen Hecke stelle eine kostengünstige Lärmschutzmassnahme dar, die auch als Sichtschutz dienen könne.