a) Umstritten ist weiter der Standort des geplanten Aussengeräts und die Frage, ob weitere emissionsbegrenzende Massnahmen im Rahmen der Vorsorge nötig und verhältnismässig sind. Das AUE erachtete den Aufstellungsort im Bericht vom 12. Januar 2023 als gut gewählt. Auch befand es, dass nebst der Aktivierung des Flüstermodus während der Nacht weitere Lärmschutzmassnahmen im Sinne der Vorsorge gestützt auf die Vollzugshilfe 6.21 unverhältnismässig wären.