Gleich verhält es sich bei den drei übrigen Räumen im Untergeschoss. Aufgrund der Platzverhältnisse dürfte eine Innenaufstellung in diesen Räumen ebenfalls möglich sein. Damit liesse sich mit Blick auf das Wohnhaus der Beschwerdeführenden zwar eine bessere Immissionssituation erreichen, da insbesondere die südseitige Aussenwand des Untergeschosses mit den entsprechenden Maueröffnungen für die Zu- und Abluft von der Liegenschaft der Beschwerdeführenden abgewandt wäre. In diesem Fall müsste die Heizung im Gebäudeinnern jedoch neu positioniert werden. Die vorbestehenden Anschlüsse im Heizungsraum müssten demontiert und verlegt werden.