installieren. Eine Innenaufstellung im Heizungskeller wäre damit zwar technisch und betrieblich nicht von vornherein ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall würden die Fassadenöffnungen für die Zu- und Abluftschächte jedoch nicht unter dem Terrain liegen. Der austretende Schall könnte somit nicht mit Lichtschächten abgeschirmt werden. Fehlt der Lichtschacht, dringt die Schallenergie bzw. der Lärm ohne Abschirmwirkung direkt nach aussen. Da die einzige Aussenwand des Heizungsraums gegen Norden gerichtet ist, würde sich der Schall zumindest einer Fassadenöffnung direkt zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden ausbreiten.