k) Zusammengefasst ergibt sich, dass der massgebliche Sachverhalt hinreichend geklärt ist. Zusätzliche Erhebungen versprechen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Dies gilt nach der Lehre und Rechtsprechung selbst dann, wenn noch nicht alle Möglichkeiten der Beweisführung ausgeschöpft worden sind.38 Weiterungen zum Sachverhalt erübrigen sich somit. Ob die materielle Beurteilung des AUE sachlich vertretbar und rechtlich haltbar ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. 9. Innenaufstellung