diesen Umständen stossen die Beschwerdeführenden mit der Argumentation, das AUE habe fälschlicherweise und bundesrechtswidrig die Prüfung von weiteren Massnahmen für verzichtbar erachtete, ins Leere. Das AUE hat der bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgend untersucht, ob ein Innenstandort oder andere Aussenstandorte wirtschaftlich tragbar sind. Mehr kann nicht gefordert werden.