Aus dem Bericht vom 12. Januar 2023 folgt ausserdem, dass sich das AUE zur Wahl des Wärmepumpen-Modells, der Innenaufstellung und zur Standortwahl des Aussengeräts äusserte. Bei der Prüfung der geplanten Anlage standen dem AUE die Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit in der Fassung vom 16. Juni 2022, die vollständigen Baugesuchsakten sowie die Grundriss- und Fassadenpläne der Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft zur Verfügung. Darüber hinaus besichtigte das AUE die Umgebungssituation vor Ort. Diese dokumentierte es mit Fotos.