j) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden verzichtete das AUE in seinem Bericht nicht auf die Prüfung von Massnahmen. Vielmehr beurteilte es deren wirtschaftliche Tragbarkeit als nicht gegeben. Aus diesem Grund erachtete das AUE denn auch die Umsetzung von weiteren Massnahmen als verzichtbar. Aus dem Bericht vom 12. Januar 2023 folgt ausserdem, dass sich das AUE zur Wahl des Wärmepumpen-Modells, der Innenaufstellung und zur Standortwahl des Aussengeräts äusserte.