Zum anderen zog die BVD das AUE als Fachbehörde bei. Im Bericht vom 12. Januar 2023 hielt das AUE betreffend die Frage, ob zusätzliche technische oder bauliche Emissionsbeschränkungsmassnahmen nötig seien fest, zuerst müsse festgestellt werden, ob die Massnahmen zu einer wesentlichen und wahrnehmbaren Reduktion des Immissionspegels führen würde. Als zweites stelle sich die Frage, wie hoch der Aufwand wäre. Dabei seien unterhalb der Planungswerte Pegelreduktionen von weniger als 3 dB als nicht wesentlich zu betrachten.