h) Solche Mängel können zur Aufhebung der angefochtenen Baubewilligung und zur Rückweisung der Sache an die Vorinstanz führen. Die BVD, welche die gleiche Kognition inne hat wie die Vorinstanz, hat diesen Mangel im Beschwerdeverfahren behoben, was allenfalls bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen ist (vgl. Erwägung 11).36 Zum einen holte die BVD die Grundriss- und Fassadenpläne zum Wohnhaus der Beschwerdegegnerschaft ein. Zum anderen zog die BVD das AUE als Fachbehörde bei.