Dem Lärmschutznachweis in den Akten kann zum einen entnommen werden, dass der Schallleistungspegel der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe im schallreduzierten Nachtbetrieb maximal 52 dB(A) beträgt.30 Zum anderen folgt aus dem Lärmschutznachweis, dass der schallreduzierte Nachtbetrieb, resp. die zusätzliche Frequenzreduktion in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr aktiviert ist. Damit hat die Beschwerdegegnerschaft erklärt, dass sie die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit von 19.00 – 07.00 Uhr im Flüstermodus betreibt. Der Lärmschutznachweis bildet Bestandteil der Baubewilligung und ist für die Beschwerdegegnerschaft bereits verbindlich.