a) Das AUE hat im Bericht vom 12. Januar 2023 festgehalten, dass die Wärmepumpe über einen schallreduzierten Nachtbetrieb verfüge und als emissionsreduzierende Massnahme in der Nacht zu aktivieren sei. Das AUE empfiehlt, diese Massnahme als verbindliche Auflage vorzusehen.