Wärmpumpen werden aufgrund energierechtlicher Vorgaben so geplant, dass sie den nötigen Wärmebedarf des Gebäudes bis zur sog. Auslegungstemperatur ohne Zusatzheizung decken können. Die Auslegungstemperatur für die Klimastation Bern-Liebefeld liegt bei -7°Celsius.28 Analog zur Regelung von Art. 15 Abs. 1 KEnV29 gilt diese Auslegungstemperatur auch für Gebäude am Standort Burgdorf. Bei dieser Auslegungstemperatur läuft die Wärmepumpe auf Volllast und emittiert den maximalen Betriebslärm.