e) Zusammengefasst ergibt sich, dass die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe die für die ES Il massgeblichen Planungswerte von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht (Anhang 6 Ziff. 1 Abs. 1 Bst. e in Verbindung mit Ziff. 2 LSV) bezogen auf das Wohnhaus der Beschwerdeführenden mit 41.1 dB(A) am Tag und 36.1 dB(A) in der Nacht sehr deutlich einhält. Selbst wenn hier eine Richtwirkungskorrektur von 9 dB statt 6 dB eingerechnet würde, wäre der Planungswert am Tag immer noch um 9.9 dB(A) und jener in der Nacht um 5.9 dB(A) deutlich unterschritten.