Das AUE kam zum Schluss, dass aufgrund der Lage des Aussengeräts bei der Lärmermittlung eine Richtwirkungskorrektur von 6 dB zu berücksichtigen sei. Die Beurteilung des AUE als fachkundige Behörde überzeugt: Die Richtwirkungskorrektur von 6 dB gilt gemäss der Vollzughilfe 6.21 des Cercle Bruit für Situationen, in denen die Anlage direkt an die Aussenwand gestellt wird. Die Richtwirkungskorrektur von 6 dB stellt somit eine konservative Annahme dar, die sich zugunsten der Beschwerdeführenden auswirkt. So befindet sich Aufstellungsort des Aussengeräts im vorliegenden Fall gemäss dem bewilligten Situationsplan ca. 2 m von der Hausfassade entfernt.