b) Die BVD hat beim AUE einen Bericht zur Lärmsituation eingeholt und diverse Fragen gestellt. Die Beantwortung der Fragen bzw. die Beurteilung des AUE beruht auf den vorhandenen Akten. Dazu gehören die Grundriss- und Fassadenpläne des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft. Weiter hat das AUE seinem Bericht vom 12. Januar 2023 vier Fotos beigelegt. Daraus ist zu schliessen, dass das AUE die äussere Umgebung vor Ort besichtige.