Die Beschwerdeführenden haben diesen Situationsplan in ihrer Beschwerde vom 30. September 2022 bemängelt. Damit hatten sie offensichtlich Kenntnis vom fraglichen Plan Nr. 1. 19 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 108 N. 21 und 39. 8/21 BVD 110/2022/161