ausdrücklich festgehalten, dass die Vorakten «pag. 1 bis 39 inkl. Beilage» umfassen. Auch daran hätten die Beschwerdeführenden erkennen können, dass sich nebst den paginierten Dokumenten ein weiteres Dokument in der gelbbraunen Schnellheftmappe befindet. Soweit die Beschwerdeführenden in den Schlussbemerkungen vom 28. Februar 2023 bemängeln, es habe in den zugestellten amtlichen Vorakten der Plan Nr. 1 gefehlt, kann ihnen nicht gefolgt werden. Beim fraglichen Plan Nr. 1 handelt es sich um einen ausgedruckten nicht beglaubigten Situationsplan im Massstab 1:500 aus dem «RegioGIS». Die Beschwerdeführenden haben diesen Situationsplan in ihrer Beschwerde vom 30. September 2022 bemängelt.