Im hinteren Teil der Mappe, welcher vom vorderen Teil abgetrennt ist, können die ungelochten Dokumente, z.B. Pläne, abgelegt werden. Dabei verhindern drei Klappen auf der Innenseite das Herausrutschen der ungelochten Dokumente. Der Plan Nr. 1 mit Stempel der Baubewilligungsbehörde vom 19. September 2022, welcher die Vorinstanz in der Baubewilligung vom 19. September 2022 als bewilligt und verbindlich erklärte, befindet sich im hinteren Teil der gelbbraunen Schnellheftmappe. Der fragliche Plan ist zwar durch die drei Klappen etwas verdeckt. Beim genauen und sorgfältigen Hinsehen ist er jedoch gut erkennbar. In Lemma 2 der Ziffer 2 der Instruktionsverfügung vom 9. Februar 2023 hat die BVD