Thema der zitierten Urteile war die fehlerhafte Unterschrift des Regierungsstatthalters in Rechtsmittelentscheiden. Im Gegensatz dazu ist hier nicht die Gültigkeit der Unterschrift einer kantonalen Behörde bei einem Rechtsmittelentscheid, sondern die Gültigkeit einer Unterschrift einer Gemeindebehörde eines erstinstanzlichen Bauentscheids umstritten. Aus den Akten kann ausserdem geschlossen werden, dass sich der Leiter der Baudirektion kraft seiner Funktion als Beisitzer der Bau- und Planungskommission12 an der Kommissionssitzung vom 7. September 2022 inhaltlich mit der Baubewilligung für die umstrittene Luft-Wasser-Wärmepumpe auseinandersetzte.13