Baubewilligungskompetenz anders als die Beschwerdeführenden meinen ohne Einschränkungen an die Stadtbaumeisterin oder den Stadtbaumeister zulässig. f) Vorliegend steht unbestritten eine kleine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren zur Diskussion. Das Argument der Beschwerdeführenden, die Voraussetzungen der Delegationsnorm 5/21 BVD 110/2022/161