Darüber hinaus erachtet die Vorinstanz auch ihre Stellvertretungsregelung als rechtskonform, da sich diese auf einen Delegationsbeschluss des Gemeinderates stütze. Mit der Stellungnahme vom 22. Dezember 2022 reichte die Vorinstanz zudem ein Exemplar der angefochtenen Baubewilligung vom 19. September 2022 ein, die vom Leiter der Baudirektion unterzeichnet war.