Das geht aus ihrer Einsprache vom 2. August 2022 hervor.8 Aus der Einsprache folgt ausserdem, dass die Mieterschaft ihre Bedenken gegen die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe der Beschwerdegegnerschaft mündlich mitteilten und sie die Situation zusammen mit der Beschwerdegegnerschaft vor Ort besprachen. Die Mieterschaft hatte demzufolge nachweislich vollumfänglich Kenntnis vom Baugesuch der geplanten Luft- Wasser-Wärmepumpe. Sie hätte sich nach Kenntnis des Sachverhalts problemlos und ohne Nachteil auch noch nachträglich mit Einsprache am Baubewilligungsverfahren beteiligen und gegen das Vorhaben opponieren können.