Darauf gründe unter anderem auch ihr Bauentscheid vom 19. September 2022. In den Schlussbemerkungen vom 28. Februar 2023 halten die Beschwerdeführenden zusammengefasst fest, die Vorinstanz habe den Sachverhalt ungenügend geprüft, was von der BVD nachgeholt werden müsse oder musste. Auch kläre der Bericht des AUE nicht abschliessend, ob die Wärmepumpe an einem anderen Standort aufgestellt 1 Vgl. Art. 41 des Baureglements der Stadt Burgdorf vom 24. September 2017, genehmigt am 31. Januar 2018 durch