4. In der Stellungnahme vom 22. Dezember 2022 äusserte sich die Vorinstanz zur Unterschriftenregelung bei Verfügungen in baurechtlichen Verfahren. Zugleich reichte sie ein Exemplar der kleinen Baubewilligung vom 19. September 2022 ein, die vom Leiter der Baudirektion unterschrieben war. Im Bericht vom 12. Januar 2023 empfahl das AUE, im Sinn einer Auflage vorzusehen, dass der schallreduzierte Nachtbetrieb der geplanten Wärmepumpe zu aktivieren sei. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu einer allfälligen Auflage zu äussern und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen.