Mit Instruktionsverfügung vom 1. Dezember 2022 bat das Rechtsamt die Vorinstanz, die Grundriss- und Fassadenpläne des Wohngebäudes der Beschwerdegegnerschaft einzureichen und sich zur Unterschriftenregelung bei Bauentscheiden zu äusseren. Mit gleicher Verfügung holte das Rechtsamt beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zu diversen lärmtechnischen Fragen ein.