3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. In der Stellungnahme vom 27. Oktober 2022 beantragt die Stadt Burgdorf die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Eingabe vom 3. November 2022 die Abweisung der Beschwerde. Mit Instruktionsverfügung vom 1. Dezember 2022 bat das Rechtsamt die Vorinstanz, die Grundriss- und Fassadenpläne des Wohngebäudes der Beschwerdegegnerschaft einzureichen und sich zur Unterschriftenregelung bei Bauentscheiden zu äusseren.