2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 30. September 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Anträge: 1. Die Baubewilligung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Burgdorf vom 19. September 2022 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter sei die Baubewilligung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Burgdorf vom 19. September 2022 aufzuheben und die Sache zur weiteren Prüfung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.