1/21 BVD 110/2022/161 zugeordnet ist.1 Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Vorinstanz verzichtete auf eine öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Publikationsorgan und prüfte das Vorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren (kleine Baubewilligung). Mit Entscheid vom 19. September 2022 erteilte die Stadt Burgdorf für das Vorhaben die kleine Baubewilligung. Die Baubewilligung wurde vom stellvertretenden Leiter der Baudirektion unterzeichnet.