Das geltend gemachte Honorar beträgt CHF 8950.– plus Auslagen von CHF 300.– und Mehrwertsteuer von CHF 712.25. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als durchschnittlich im oberen Bereich zu werten, da zwar ein Beweisverfahren durchgeführt wurde, nicht aber ein Augenschein. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von CHF 920 000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 6500.– als angemessen.