Es bestehen vorliegend keine Indizien, dass die massgebenden Grenzwerte des Lärmschutzrechts nicht eingehalten wären oder zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz im Sinne der Vorsorge notwendig wären. In Bezug auf den Tierlärm gilt zudem, dass die vorgesehenen Tiere kein lärmintensives Verhalten aufweisen und höchstens punktuelle Lärmimmissionen durch Laute verursachen.