Lärmrelevant bezüglich Industrie- und Gewerbelärm seien die Anlagen der Haustechnik (z.B. Heubelüftung, Kühlanlage Milchkammer). Tierlärm werde nicht als Industrie- und Gewerbelärm betrachtet. In Anbetracht der grossen Distanz zum nächstgelegenen Immissionspunkt könne mit der Wahl von Anlagen nach neuestem Stand und geeigneter Anordnung (allenfalls Innenaufstellung) die Einhaltung der Planungswerte sichergestellt werden. Angaben zu geplanten lärmrelevanten Aussenanlagen würden nicht vorliegen. Das AUE hält fest, dass das Vorhaben die Bestimmungen der LSV erfüllt und bewilligungsfähig ist.