c) Das AUE führt im Beschwerdeverfahren aus, das Vorhaben und die Wohngebäude der Beschwerdeführenden befänden sich alle in der Landwirtschaftszone und damit in der ES III. Das Gebäude P.________strasse 38 liege sehr weit entfernt hinter der Bahnlinie. Das Gebäude Nr. Z.________ befinde sich ca. 90 m und der nächstgelegene Immissionspunkt des Gebäude Nr. V.________ ca. 40 m ab Fassade des Neubaus. Der Viehstall gelte als neue ortsfeste Anlage. Das Baugesuch enthalte keine aussenliegenden lärmerzeugenden Aussenanlagen, welche von ihnen beurteilt werden könnten.