d) Wie oben ausgeführt, werden die Mindestabstände gemäss FAT-Bericht berechnet. Die von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Grundlagen der Agroscope finden keine Anwendung. Der Antrag der Beschwerdeführenden auf Einholung einer Berechnung nach diesen Grundsätzen wird daher abgewiesen. Die vom AUE beim Rechtsamt eingereichte FAT-Berechnung ist nachvollziehbar. Sie rundet die GVE auf 40 und berücksichtigt keine Korrektur der Weidehaltung. Selbst mit diesen Annahmen beträgt der einzuhaltende Mindestabstand nur 20 m. Da der bewohnte Teil der Liegenschaft auf Parzelle Nr. X.________ fast 40 m entfernt ist, wird dieser Abstand mit grosser Reserve eingehalten.