Auf Ersuchen des Rechtsamtes reichte das AUE mit Schreiben vom 19. Januar 2023 die Berechnung gemäss FAT-Bericht sowie eine Visualisierung des halben Mindestabstandes von 20 m gegenüber dem nächstgelegenen Wohngebäude der Beschwerdeführenden (Parzelle Nr. X.________) ein. Bei diesem sei zu beachten, dass der westliche Gebäudeteil unbewohnt sei.