Auch Nachbarn in der Landwirtschaftszone haben deshalb Anrecht auf die Einhaltung von bestimmten Abständen von geruchsintensiven Tierhaltungsanlagen.50 Übermässige Immissionen können in der Landwirtschaftszone erwartet werden, wenn der halbe Mindestabstand (sog. Geruchsrisikoabstand) unterschritten wird.51 In der Landwirtschaftszone können Nachbarn daher zumindest verlangen, dass zwischen der neuen Tierhaltungsanlage und ihrem Wohnhaus der halbe Mindestabstand eingehalten wird.52 Wird dieser Abstand eingehalten, ist in der Regel