Die Gemeinde äussert sich im angefochtenen Entscheid nicht zur Situation der Beschwerdeführenden, insbesondere zur Parzelle X.________. Im angefochtenen Entscheid verweist sie auf den Fachbericht des AUE vom 12. Mai 2021 bzw. 14. Oktober 2021 (bezüglich der Projektänderung), welcher nur zum am nächsten liegende Gebäude P.________strasse 42 (Parzelle Y.________) Stellung nimmt und festhält, dass das Vorhaben gegenüber diesem Gebäude in der Gewerbe- und Lagerzone den Mindestabstand gemäss FAT 476 einhält.