Der Gutachter sei zudem der Ansicht, dass im Bereich der P.________strasse die Geruchsausbreitung bevorzugt dem Geländegraben folge und basierend auf verfügbaren Winddaten und der Topographie der Umgebung seien vom geplanten Laufstall Richtung Osten bodennahe Geruchsverfrachtungen intensiver und häufiger zu erwarten. Das Privatgutachten komme zum Schluss, dass gegenüber der in der Landwirtschaftszone liegenden Wohngebäude ein Abstand von 90 m und gegenüber der Gewerbezone ein Mindestabstand von 71 m einzuhalten sei.