a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Bauvorhaben gefährde die Verkehrssicherheit auf der Kantonsstrasse. Die Kühe müssten diese regelmässig überqueren, da der Stall auf der anderen Strassenseite als das Betriebszentrum geplant sei. Zudem gäbe es einen Schattenwurf durch das grosse Gebäude sowie einen «Licht/Schatten-Wechsel», welcher zudem die Automobilisten einschränke und irritiere. Zudem bestehe aufgrund des Schattenwurfs eine erhöhte Glatteisgefahr.