Es entspreche der langjährigen Praxis des Tiefbauamtes, bei Grundstückzufahrten ausserorts eine Beobachtungsdistanz von 3 m anzuwenden. Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten würden bei der Knotensichtweite berücksichtigt, so dass ein genügend grosses Sichtfeld resultiere. Diese Einschätzung überzeugt. Bei der Ausfahrt vom Baugrundstück macht es keinen Unterschied, ob diese inner- oder ausserorts stattfindet. Das Manöver ist das gleiche, die Fahrzeuge müssen vor der Ausfahrt anhalten oder zumindest auf Schritttempo abbremsen. Unter diesen Umständen macht es keinen Sinn, die Beobachtungsdistanz zu vergrössern.