d) Der OIK I führt in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2023 aus, der Strassenanschluss des Vorhabens sei in Zusammenarbeit mit dem OIK I erfolgt, weshalb er dem normgerechten Strassenanschluss nach der Projektänderung mit Amtsbericht vom 4. Oktober 2021 zugestimmt habe. Der OIK führt zudem aus, die Norm VSS 40 273a empfehle die Beobachtungsdistanz (Abstand zwischen Lenker und vorderem Teil des Fahrzeuges von Personenwagen) ausserorts auf 5 m zu vergrössern, was insbesondere bei Strassenknoten zweckmässig sein könne.