Die VSS-Norm SN 40 273a regelt die Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene. Zur Bestimmung der Knotensichtweite ist zunächst die Beobachtungsdistanz (Abstand zwischen dem Beobachtungspunkt und dem nächstliegenden Rand des vortrittberechtigten Fahrstreifens bzw. dem vorderen Rand der Halte- oder Wartelinie) festzulegen. Gemäss Ziff. 11 der VSS-Norm wird generell innerorts eine Beobachtungsdistanz von 3 m und ausserorts eine solche von 5 m empfohlen, wobei die Beobachtungsdistanz 2.5 m jedenfalls nicht unterschreiten soll. Bei einer Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge von 80 km/h gilt gemäss Ziff.