a) Mit Projektänderung vom 27. August 2021 hat der Beschwerdegegner die Ausfahrt auf die Parzelle Nr. W.________ verschoben, und damit die Sicht in Richtung Saanen verbessert. Die Ausfahrt wird über ein Wegrecht gesichert (vgl. den mit Schreiben vom 19. Januar 2023 eingereichten Dienstbarkeitsvertrag vom 13. Januar 2023). Gemäss dem Plan «Sichtbermen Strassenanschluss» vom 19. Januar 2023 hält der Strassenanschluss bei einer Beobachtungsdistanz von 3 m eine Knotensichtweite von 140 m in Richtung Rougement und eine Knotensichtweite von 110 m in Richtung Saanen ein. b) Die Beschwerdeführenden rügen, die Beobachtungsdistanz müsste ausserorts gemäss VSS-Norm 5 m statt 3 m betragen.